Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtiger Hinweis: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn der Kunde privater Verbraucher ist, und unsere Lieferungen/ Leistungen weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 

§1 Geltung der Bedingungen

01.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden ''AGB'' genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und Auskünfte der Networkers Systemhaus Berlin GmbH (im folgenden ''Networkers'' genannt), soweit diese gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB) erbracht werden. Dies gilt auch dann, wenn Networkers den Kunden bei Folgegeschäften nicht nochmals auf diese AGB hinweist. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsinhalt, es sei denn, dass Networkers ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

02.

Diese AGB gelten nicht, wenn der Kunde privater Verbraucher ist und die Lieferungen/Leistungen von Networkers weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§2 Vertragsabschluss

01.

Angebote von Networkers sind, auch bezüglich darin genannter Preise, stets freibleibend und unverbindlich.

02.

Der Kunde ist 12 Wochen an seine Bestellung gebunden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Networkers eine Bestellung des Kunden schriftlich (auch per E-Mail) oder per Telefax bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Bestätigung der Bestellung kann auch durch Übersendung der Rechnung oder durch Auslieferung der Kaufsache/Erbringen der Leistung erfolgen.

§3 Preise, Preisänderungen

01.

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben.

02.

Der Kunde trägt die Kosten für Verpackung, Versand und für eine auf sein ausdrückliches Verlangen geschlossene Versicherung, welche nicht im Preis enthalten sind. Dasselbe gilt für Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen.

03.

Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung und Bereitstellung gültigen Preise von Networkers. Übersteigen diese die ursprünglich vereinbarten Preise um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn es der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen, beginnend mit dem Eingang der Mitteilung von Networkers über den neuen Preis, ausübt.

§4 Zahlung

01.

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen von Networkers netto (ohne Abzug) mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.

02.

Der Kunde kommt auch ohne Mahnung von Networkers in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Während des Zahlungsverzugs des Kunden kann Networkers Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen.

03.

Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch bei gerügten Mängeln, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Networkers anerkannt oder wenn sie unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§5 Lieferung

01.

Die Lieferfrist beträgt 30 Tage, wenn nicht anders vereinbart. Die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung von Networkers, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten An- oder Vorauszahlung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist, die Ware aber ohne Verschulden von Networkers nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Für Liefertermine gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

02.

Sofern und soweit Networkers die Ware und/oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung von Networkers unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch Networkers verschuldet. Wird Networkers ohne ihr Verschulden nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig beliefert, ist Networkers berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

03.

Lieferverzug tritt nicht im Falle höherer Gewalt oder Ereignissen, welche Networkers die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen alle Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im Betrieb von Networkers oder dem des Lieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen nicht Erfüllung verlangen.

04.

Networkers ist zu Teillieferung und Teilleistung berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Teillieferung bzw. Teilleistungen sind unmittelbar nach Ablieferung zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben Vertrag.

05.

Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 BGB gerät Networkers erst nach Eingang einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug. Kommt Networkers mit der Lieferung in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.

06.

Nach Ablauf einer Networkers bei Lieferverzug zu setzenden angemessenen Nachfrist, welche mindestens 2 Wochen zu betragen hat, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist.

§6 Versand und Gefahrübergang

01.

Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Kunden. Networkers wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg die Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung - gehen zu Lasten des Kunden.

02.

Wird der Versand auf Wunsch oder aufgrund Verschuldens des Kunden verzögert, so lagert Networkers die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

03.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Ware, bei einem Versendungskauf mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder einen Beauftragten des Kunden auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.

§7 Gewährleistung

01.

Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Ablieferung auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und Mängel gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Die Rüge offensichtlicher Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Ablieferung der Ware bei Networkers eingeht; die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen ab ihrer Entdeckung bei Networkers eingeht. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen.

02.

Networkers ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen Mangel nicht ordnungsgemäß gerügt hat. Für ordnungsgemäß gerügte Mängel der Ware oder Leistung leistet Networkers nach eigener Wahl Gewähr zunächst nur durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung/-leistung (Nacherfüllung). Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde seine gesetzlichen Rechte ausüben. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei einem nur geringfügigen Mangel, ist das Rücktrittsrecht des Kunden jedoch ausgeschlossen.

03.

Der Kunde trägt die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

04.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach fehlgeschlagener Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Networkers die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

05.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Leistungsgegenständen ein Jahr ab Gefahrübergang. Dagegen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach §478 BGB unberührt.

06.

Garantien im Rechtssinne werden von Networkers nicht gegeben. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§8 Haftungsbegrenzung

01.

Networkers haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten betrifft, nur insoweit als die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung von Networkers für die leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten, die nicht vertragswesentlich sind, ist ausgeschlossen.

02.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Networkers betroffen ist.

03.

Die Haftungsbeschränkungen gem. Abs. 1 gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Networkers ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglistig von Networkers, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

04.

Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch Networkers. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§9 Eigentumsvorbehalt

01.

Networkers behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

02.

Der Kunde ist verpflichtet, Networkers von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder Untergang der Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat Networkers alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die Networkers durch eine Verletzung dieser Pflichten bzw. durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

03.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer in Abs. 2 und 3 bestimmten Pflicht, ist Networkers berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung zu verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch Networkers Liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Networkers ist nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

04.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, sofern dies unter Eigentumsvorbehalt geschieht und er im Übrigen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Networkers nachkommt. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages sicherungshalber an Networkers ab, die infolge der Weiterveräußerung oder aus sonstigem Grund gegen Dritte entstehen. Networkers nimmt diese Abtretung an. Der Kunde wird widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Networkers behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

05.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen von und im Auftrag für Networkers. Erfolgt eine Verarbeitung mit andern, Networkers nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt Networkers an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Networkers gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Networkers nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§10 Datenspeicherung

01.

Networkers speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung von Verträgen und eventueller Reklamationen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten, welche Networkers im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhält, von Networkers verarbeitet, gespeichert und ausgewertet werden.

02.

Networkers wird keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weitergeben, außer an Dritte, welche in die Abwicklung von Aufträgen eingeschaltet sind, soweit diese die Daten benötigen.

03.

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

04.

Sollten Sie Fragen oder Auskunftsersuchen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an datenschutz@ncsystems.de.

§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

01.

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Networkers und dem Kunden gilt deutsches Recht. Die Bestimmung des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.

02.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Networkers.

03.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist der Geschäftssitz von Networkers ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Networkers Systemhaus Berlin GmbH

Verwaltung
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